Facharzt für Chirurgie, Kinderchirurgie und Unfallchirurgie

Ambulantes Operationszentrum

D-Arzt 

Eckhard Budzier

Österstrasse 6

25746 Meldorf

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D-Arzt

Der D-Arzt oder genauer der sogenannte Durchgangsarzt ist ein von den Berufsgenossenschaften benannter Arzt mit großer Erfahrung und besonderer Qualifikation in der Unfallheilkunde. Unternehmen und Ärzte sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich bei einem Durchgangsarzt vorzustellen.  Als D-Arzt nehme ich die Erstuntersuchung vor und erstelle den sogenannten D-Bericht.

Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) in Deutschland ist einmalig und regelt die Behandlung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit). Eine gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für die Behandlung und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit dem Versicherten ein Verletztengeld.
Gesetzlich (pflicht-)unfallversichert sind Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schüler und Studierende während ihrer Betreuung, Bildung sowie auf den dafür notwendigen Wegen genauso, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch ehrenamtlich Tätige
Selbstständige, Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen sich in der Regel freiwillig versichern.

Das D-Arztverfahren gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Angehörige von Polizei, Grenzschutz und Bundeswehr. Hier gelten in vergleichbaren Fällen die Regeln für einen Dienstunfall.